Licht-Pflicht-Zeit
Englisch: lighting-up time
Zeitraum, in dem alle Kraftfahrzeuge auf unbeleuchteten öffentlichen Straßen ihre Scheinwerfer eingeschaltet haben müssen.
Licht an-Zeit: Der Zeitpunkt, ab dem Scheinwerfer gesetzlich erforderlich sind
Die Licht an-Zeit ist der gesetzlich vorgegebene Moment am Abend, ab dem Fahrzeugführer beim Fahren auf unbeleuchteten öffentlichen Straßen die Scheinwerfer einschalten müssen. Es ist keine feste Uhrzeit, sondern variiert je nach Rechtsprechung und Jahreszeit, in der Regel abhängig vom Sonnenuntergang oder der astronomischen Dämmerung. In Großbritannien ist die Licht an-Zeit beispielsweise als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang definiert; in anderen Gebieten kann sie durch Verordnung auf eine bestimmte Zeit wie Einbruch der Dunkelheit oder 30 Minuten vor der zivilen Dämmerung festgelegt sein. Fahrzeuge, die bereits mit Tagfahrleuchten (DRLs) ausgestattet sind, sind nicht befreit, da Tagfahrleuchten die gesetzlichen Anforderungen an die Helligkeit des Abblendlichts nach Einbruch der Dunkelheit nicht erfüllen.
Die gesetzliche Verpflichtung gilt für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich Pkw, Motorräder, Lieferwagen und Lastkraftwagen. Die Nichtbeachtung führt je nach Rechtsprechung zu Verwarnungsgeldern oder Strafverfolgung. Die Verpflichtung gilt typischerweise auf Straßen ohne Straßenbeleuchtung und kann in Zeiten der Sommerzeit ausgesetzt oder gelockert werden. Einige moderne Fahrzeuge verfügen über automatische Scheinwerfersysteme, die das Umgebungslicht erfassen und die Leuchten ohne Zutun des Fahrers aktivieren. Dies verringert Verstöße, hebt aber die gesetzliche Verantwortung des Fahrers nicht auf, zu überprüfen, ob die Leuchten eingeschaltet sind.
Durchsetzung und praktische Unterschiede
Die Licht an-Zeit schafft Verwaltungskomplexität für Flottenhalter, besonders bei Tätigkeiten über mehrere Länder oder Zeitzonen hinweg. Versicherungsansprüche können gefährdet sein, wenn ein Fahrzeug während des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums ohne Leuchten betrieben wurde, selbst wenn die Sichtbarkeit ausreichend war. Prüfnormen für die Lichtweite, die Intensität in Lux gemessen, und die Farbtemperatur sind separate Vorschriften zur Licht an-Zeit, werden aber zusammen durchgesetzt. Ältere Fahrzeuge mit versiegelten Scheinwerfern oder abgenutzten Reflektoren erzeugen oft nicht ausreichend Licht, selbst wenn sie eingeschaltet sind, was die Einhaltung in der Praxis erschwert.
Der Begriff stammt aus der britischen Kraftfahrzeugverordnung und ist nach wie vor in Commonwealth-Ländern und Teilen Europas üblich. Er spiegelt die historische Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtfahrten wider, bevor elektrische Beleuchtung zuverlässig wurde. Moderne Regelwerke bevorzugen zunehmend objektive Kriterien wie automatische Sensoraktivierung oder obligatorische Tagfahrleuchten, doch die Licht an-Zeit bleibt ein gesetzlicher Bezugspunkt in vielen Straßenverkehrsakten. Flottenleiter legen normalerweise interne Richtlinien fest, wonach die Leuchten 30 Minuten vor der gesetzlichen Licht an-Zeit eingeschaltet werden müssen, um Grenzfälle zu vermeiden.