CMR
Übereinkommen über den Vertrag für die internationale Straßenbeförderung von Gütern
CMR: das Abkommen, das den grenzüberschreitenden Straßengüterfernverkehr regelt
Das CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterfernverkehr) ist ein 1956 verabschiedetes internationales Regelwerk, das Verträge für den Warentransport auf der Straße über Landesgrenzen hinweg vereinheitlicht. Es gilt immer dann, wenn ein gewerblicher Straßentransportvertrag die Überquerung mindestens einer Grenze zwischen Vertragsstaaten beinhaltet, und legt einheitliche Regeln für Haftung, Dokumentation und Streitbeilegung fest, die das meiste nationale Vertragsrecht außer Kraft setzen.
Das CMR funktioniert über ein standardisiertes Frachtpapier, das sowohl als Transportvertrag als auch als Empfangsbestätigung dient. Dieses drei- oder vierteilige Dokument (üblicherweise in Weiß, Gelb, Rosa und manchmal Grün gedruckt) muss vom Versender ausgefüllt und vom Frachtführer unterzeichnet werden. Es wird zur primären Beweisvorlage bei Streitigkeiten über den Zustand der Ware, die Lieferzeit und Schadensersatzansprüche. Das Dokument selbst hat in Gerichtsverfahren in allen Vertragsstaaten Beweiskraft und schafft damit eine gemeinsame Verständigungsbasis für den internationalen Güterfernverkehr.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Nach CMR-Regeln haftet der Frachtführer für Verlust, Beschädigung oder Verspätung der Ware ab dem Moment der Übernahme bis zur Lieferung, es sei denn, der Frachtführer kann nachweisen, dass der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Die Haftung ist jedoch auf einen Höchstbetrag pro Kilogramm Ware oder pro Sendung begrenzt (historisch auf einen Betrag festgelegt, der durch Protokolländerungen regelmäßig angepasst wird). Diese Obergrenze existiert genau deshalb, weil eine unbegrenzte Haftung die Versicherung und die Tarife für Frachtführer unerschwinglich machen würde.
Das Abkommen gilt für etwa 50 Länder in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika und ist daher für jeden Betrieb, der regelmäßig grenzüberschreitende Strecken fährt, unverzichtbar. Frachtführer müssen die CMR-Papiere zur Kontrolle durch Zoll- oder Überwachungsbehörden mit sich führen. Nichtbeachtung der CMR-Verfahren (fehlende Unterschriften, unsignierte Frachtpapiere oder Nichtvermerken sichtbarer Schäden unmittelbar) kann den Frachtführer vollständig des Haftungsschutzes berauben und alle Risiken unabhängig von der Verschuldung auf ihn selbst übertragen.
Ein 1978 erlassenes Zusatzprotokoll zum CMR führte höhere Haftungsgrenzen ein und bot Versendern die Möglichkeit, einen höheren Wert der Ware anzumelden, um damit die Haftungsgrenze des Frachtführers zu erhöhen. Trotz regelmäßiger Reformforderungen ist die Grundstruktur des CMR weitgehend unverändert geblieben, da eine Harmonisierung über so viele Rechtsordnungen hinweg politisch schwierig ist. Stattdessen fallen Änderungen eher punktuell und schrittweise aus.