gebrannt
Englisch: fired
In einem Ofen, einer Brennkammer usw. erhitzt, um dauerhaft zu erhärten.
gebrannt: durch Hitze dauerhaft verfestigte Tonware
In der Keramik bedeutet gebrannt, dass der Ton oder Keramikkörper auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt wurde, sodass chemische und physikalische Veränderungen irreversibel werden. Der Brennprozess treibt Wasser aus, bewirkt eine Rekristallisation der Tonminerale und kann Glasphasen bilden, die Partikel zusammenbinden. Nach dem Brennen wird das Material nicht mehr weich, wenn es nass wird, und erreicht seine endgültige Festigkeit und Dauerhaftigkeit.
Die Brenntemperaturen variieren je nach Material und Produkttyp erheblich. Steingut brennt bei etwa 1000 bis 1150 Grad Celsius, Steinzeug bei 1200 bis 1300 Grad Celsius und Porzellan typischerweise bei 1200 bis 1450 Grad Celsius. Höhere Temperaturen erzeugen dichtere, weniger poröse Ware mit größerer Festigkeit und chemischer Beständigkeit. Die genaue Temperatur und Brenndauer bestimmen die endgültigen Eigenschaften des Objekts.
Zum Brennen verwendete Öfen sind Aufzugsöfen, Abzugsöfen, Tunnelofen für die Durchlaufproduktion und Elektroöfen für kleinere Werkstätten. In der Industrieproduktion bewegen sich Teile über viele Stunden durch einen Tunnelofen, werden dabei allmählich aufgeheizt, halten auf Spitzentemperatur und kühlen ab. Die Brennatmosphäre, ob oxidierend oder reduzierend, beeinflusst ebenfalls Farbe und Oberflächenqualität, besonders bei Steinzeug und Porzellan.
Häufige Brennschäden
Objekte können reißen oder sich verziehen, wenn sie zu schnell abkühlen oder wenn Feuchte im Tonkörper eingeschlossen ist. Aufblähen oder Blasenbildung entsteht, wenn Gase während des Brennens aus dem Tonkörper entweichen. Untergebrannte Ware bleibt porös und zerbrechlich; übergebrannte Ware kann sich verformen oder durchhängen. Diese Mängel machen das Objekt für seine beabsichtigte Verwendung, ob Tafelgeschirr, Fliese oder Strukturprodukt, unbrauchbar.Gebrannt unterscheidet sich von Rohware oder Grünware, also ungebranntem Ton, und von Scherben, die ein erstes Brennen bei niedrigerer Temperatur vor dem Glasieren und ein zweites Brennen durchlaufen hat. In der Industrie bildet gebrannte Ware die Grundlage der Qualitätskontrolle: Festigkeitsprüfung, Absorptionsmessung und Farbbeurteilung gelten nur für gebrannte Proben, nicht für ungebrannten Ton.