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Bergbau und Gewinnung

Strecke

Englisch: run

Die horizontale Entfernung, die ein Stollen entweder mit Genehmigung des Grubenbesitzers oder je nach Beschaffenheit des Gebirges vorangetrieben werden darf; auch die Richtung, die eine Erzader oder andere Substanz nimmt.

Strecke: der vermessene Weg und die Grenzen der Untertagegrabung

Eine Strecke im Bergbau ist die horizontale Entfernung und Richtung, über die ein Stollen, ein Mundloch oder ein anderes Untertagebauwerk von seinem Ausgangspunkt aus ausgebaut werden darf. Sie legt sowohl die Länge fest, die ein Bergmann ausbauen darf, als auch die Himmelsrichtung, in der dieser Abbau erfolgt. Die Strecke wird entweder vom Grubeneigentümer unter den Bedingungen einer Bergbaukonzession oder eines Schürfrechts gewährt, oder sie folgt natürlicherweise dem Streichen und Fallen des Erzlagers selbst.

Der Begriff hat zwei unterschiedliche, aber zusammenhängende Bedeutungen. Erstens bezeichnet er die tatsächliche Ausdehnung des Grubenbaues, typischerweise gemessen in Fuß oder Metern vom Mundloch oder Schacht aus. Zweitens beschreibt er die Richtung, in die die Ader oder Formation durch das Gestein verläuft. Ein Bergmann könnte sagen: "Diese Strecke erstreckt sich 300 Fuß nach Nordosten" oder "Wir haben auf der ganzen Strecke des Schürfrechts gutes Erz angetroffen." Die Strecke ist daher sowohl eine Entfernungsgrenze als auch eine Richtungsvorgabe und grundlegend für die Planung der Untertagegometrie.

Strecken und Schürffeldesgrenzen

Im Schwemmland- und flachen Lagerstättenbergbau entspricht eine Strecke oft den Grenzen eines Schürffeldes oder einer Abbaugenehmigung. Der Eigentümer erteilt die Genehmigung, innerhalb einer bestimmten Strecke zu arbeiten, und Bergleute dürfen diese nicht überschreiten, ohne neue Rechte auszuhandeln. Im Festgesteinsbergbau folgt die Strecke häufig dem natürlichen Streichen der Mineralader. Wo die Ader auskeilt oder ihren Charakter erheblich ändert, kann die Strecke enden, auch wenn sich das Schürfrecht weiter erstreckt.

Die Streckenlänge variiert enorm je nach Lagerstättentyp und Eigentumsstruktur. Schwemmlandstrecken können sich über nur 50 bis 100 Fuß entlang eines Baches erstrecken. Tiefe Festgesteinssstrecken können sich mehrere hundert Fuß entlang des Streichens einer Ader ausdehnen. Historische Aufzeichnungen von Bergbaugebieten in Cornwall, Australien und Nordamerika zeigen, dass Strecken formal registriert und als Teil der Konzessionsdokumentation kartiert wurden; Konflikte entstanden, wenn Bergleute ihre Strecke überschritten oder außerhalb der angegebenen Richtung arbeiteten.

Das Wort leitet sich vom unmittelbaren Sinn ab, dass etwas sich in eine Richtung erstreckt oder ausdehnt, was im Bergbau-Englisch des 18. Jahrhunderts üblich war. Es bleibt in der heutigen Untertagebautechnik gebräuchlich, besonders in Jurisdiktionen mit Bergbautradition, wo Schürffeldstruktur und Adergeometrie eng mit Nutzungsrechten und physikalischer Machbarkeit verknüpft sind.

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