Dimit
Englisch: dimit
Ein Austritt aus einer Zunft oder Loge.
Dimit: formaler Austritt aus einer Bruderschaft
Ein Dimit ist ein Zertifikat oder formales Kündigungsschreiben, das eine Freimaurerloge (oder ähnliche Bruderschaft) an ein Mitglied ausstellt, das die Organisation verlassen möchte. Der Begriff kommt vom lateinischen dimittere, was bedeutet, wegschicken oder entlassen. Wenn ein Mitglied einen Dimit anfordert, erteilt die Loge die formale Genehmigung zum Austritt in gutem Ruf, im Gegensatz zur Suspendierung oder zum Ausschluss aus triftigem Grund.
In der freimaurerischen Praxis dient der Dimit als Nachweis, dass ein Mitglied alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Loge erfüllt hat, sich anständig verhalten hat und die Loge mit Zustimmung verlässt. Das Zertifikat trägt üblicherweise das Logensiegelsiegel, das Ausstellungsdatum und Bestätigungen über den Status und die Stellung des Mitglieds. Ein Mitglied, das einen Dimit erhält, kann eine andere Loge andernorts aufsuchen, ohne die Initiationsgrade neu zu absolvieren, muss sich jedoch möglicherweise formal in seiner neuen Jurisdiktion anmelden.
Ein Mitglied fordert einen Dimit normalerweise durch schriftlichen Antrag bei der Loge an. Der Logensekretar erstellt das Zertifikat, sobald alle ausstehenden Beitragszahlungen geleistet und die Mitgliedschaftsunterlagen in Ordnung sind. Die Loge kann über die Gewährung des Dimits abstimmen, aber die Zustimmung wird normalerweise als Selbstverständlichkeit erteilt, wenn das Mitglied in gutem Ruf ist. Einige Jurisdiktionen gestatten mehrfache Dimits für Mitglieder, die umziehen oder vorübergehend untätig sind; andere erkennen nur einen einzigen Dimit pro Mitgliedschaft an.
Der Dimit unterscheidet sich von anderen Mitgliedschaftsstatus. Suspendierung folgt auf Fehlverhalten oder Zahlungsverzug; Ausschluss ist eine dauerhafte Entfernung wegen schwerer Vergehen. Eine Mehrfachkarte oder Mehrfachmitgliedschaft ermöglicht die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Logen ohne Dimit aus der ursprünglichen Loge. Ein Mitglied, das einfach nicht mehr erscheint, ohne formell einen Dimit einzureichen, bleibt in den Mitgliedslisten, bis es nach einer festgesetzten Frist ohne Beitragszahlung suspendiert oder ausgeschlossen wird.
Die Verwendung des Begriffs außerhalb der Freimaurerei ist selten, erscheint aber in historischen Industrieunterlagen, wo die Mitgliedschaft in einer Freimaurerloge mit der Betriebsorganisation überlappte. Das Wort ist bis heute ein Standardbegriff in der Brauchtumsverwaltung und Logenadministration.