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Bergbau und Gewinnung

Wasserleiherecht

Englisch: waterleave

Wasserleitungsrecht, das einem Bergmann das Recht gewährt, einen Wasserlauf zur Entwässerung und dergleichen zu nutzen.

Waterleave: Das Recht des Bergbaus, Wasser durch fremde Gewässer abzuleiten

Ein Waterleave ist eine gesetzliche Dienstbarkeit, die einem Bergbauunternehmen das Recht einräumt, ein Gewässer, typischerweise einen Bach oder Fluss, für die Entwässerung, den Transport von Materialien oder die Wasserwirtschaft zu nutzen. Anders als einfaches Grundeigentum existiert dieses Recht unabhängig davon, wer die Ufer oder das Bett des Wassers besitzt. Der Bergbaubetreiber erhält Zugang zu diesem Wasserlauf, ohne ihn zu besitzen, und die Regelung wird im Grundbuch als Belastung des Grundstücks eingetragen, durch das das Wasser fließt.

Historisch entstanden Waterleaves in Bergbauregionen, in denen unterirdische Grubenbaue große Wassermengen produzierten, die entfernt werden mussten, um Schächte und Stollen befahrbar zu halten. Im Steinkohlebergbau beispielsweise führen tiefe Gruben zu erheblichen Grundwasserzuflüssen, die ansonsten die Arbeitsbereiche fluten würden. Ein Waterleave erlaubte den Betreibern, dieses Wasser in das nächste erreichbare Gewässer einzuleiten, ohne mit jedem Grundeigentümer stromabwärts verhandeln zu müssen. Das Recht legt in der Regel fest, welche Menge, in welcher Qualität und über welchen Zeitraum abgeleitet werden darf.

Waterleaves unterscheiden sich in ihrem Umfang. Einige gewähren nur Entwässerungsrechte, andere gestatten die Entnahme von Wasser für die Verarbeitung oder das Waschen von Erz. Ein Waterleave kann zeitlich unbegrenzt als Teil einer Bergbaugenehmigung erteilt werden oder befristet sein und nur solange gelten, wie der aktive Abbau andauert. Die Bedingungen sehen oft vor, dass der Betreiber das Gewässer nicht verschmutzen oder Überschwemmungen auf benachbartem Land verursachen darf, wobei die Durchsetzung dieser Auflagen historisch schwach ausfiel.

Der Name stammt aus dem englischen Bergbaurecht, wo solche Rechte durch Urkunden und Gewohnheitsrecht formalisiert wurden. Anders als eine normale Dienstbarkeit, die sich auf einen bestimmten Landstreifen bezieht, ist ein Waterleave an die Funktion der Wassernutzung selbst gebunden. Es bleibt im Grundbuch eingetragen, lange nachdem der Bergbau eingestellt ist, und schafft manchmal Komplikationen für Grundeigentümer oder nachfolgende industrielle Nutzer, die sowohl den Nutzen als auch die Belastung erben.

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