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Landtechnik

PBR

Abkürzung für Sortenschutzrecht.

PBR: Rechtliches Eigentumsrecht an einer Pflanzensorte

Plant Breeders' Rights, kurz PBR, ist eine Form des Schutzes geistigen Eigentums für jemanden, der eine neue Pflanzensorte entwickelt hat. Im Gegensatz zu einem Patent, das eine Erfindung schützt, schützt PBR die Pflanzensorte selbst. Das bedeutet, der Züchter hat das ausschließliche Recht, Saatgut oder Vermehrungsmaterial dieser Sorte für einen bestimmten Zeitraum herzustellen, zu vervielfältigen, zu verkaufen und auszuführen, typischerweise 20 bis 25 Jahre, je nach Kultur und Rechtsgebiet.

Ein PBR-Inhaber kann andere daran hindern, Saatgut seiner Sorte zu verkaufen oder es ohne Genehmigung zur Züchtung neuer Sorten zu nutzen. Allerdings ist PBR enger gefasst als der Patentschutz: In vielen Ländern behalten Landwirte das Recht, Saatgut zu sparen und für ihre eigene Nutzung nachzubauen (sogenannte Landwirtevergünstigung), und Züchter dürfen eine geschützte Sorte als Ausgangsmaterial zur Entwicklung neuer Sorten nutzen (Züchtervergünstigung). Diese Ausnahmen unterscheiden PBR vom Patentrecht und spiegeln die landwirtschaftliche Tradition wider.

Um für PBR infrage zu kommen, muss eine Sorte sich von vorhandenen Sorten unterscheiden, einheitlich in sich selbst sein und über Generationen hinweg stabil bleiben. Der Antragsteller muss Saatmuster und detaillierte Beschreibungen bei einem Sortenamt einreichen, das über üblicherweise zwei bis drei Vegetationsperioden hinweg Feldversuche durchführt, um zu bestätigen, dass die Sorte die erforderlichen Kriterien erfüllt. Zu den wichtigsten Rechtsgebieten gehört die Internationale Staatenunion zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV), die PBR-Standards in ihren Mitgliedsländern vereinheitlicht.

Anwendung im Saatguthandel

PBR ist zum Standard-Schutzmechanismus für kommerzielle Saatgutunternehmen geworden, besonders bei Getreide-, Gemüse- und Obstarten. Ein Züchter registriert einen neuen Maishybrid oder eine Tomatenlinie unter PBR; Saatgutunternehmen lizenzieren dann das Recht, Saatgut unter diesem Schutz herzustellen und zu verkaufen. Lizenzgebühren fließen an den ursprünglichen Züchter oder die Institution zurück. Ohne PBR könnte eine erfolgreiche Sorte von Konkurrenten frei kopiert und vermehrt werden, was die Investition in Zuchtprogramme untergraben würde.

Streitigkeiten über PBR entstehen, wenn Saatgut ohne Genehmigung gespart und weiterverkauft wird, wenn Sorten als Verletzung eines bestehenden Rechts beansprucht werden, oder wenn die Züchtervergünstigung von Forschungseinrichtungen auf die Probe gestellt wird. Einige Entwicklungsländer haben sich gegen einen UPOV-Beitritt gewehrt, weil die Landwirtevergünstigung zwar im UPOV-Recht vorhanden ist, aber enger gefasst ist als traditionelle Saatgutsparmaßnahmen, und Lizenzgebühren für kleinbäuerliche Betriebe möglicherweise unerschwinglich sind.

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