anlaufen
Englisch: report
Von einem Schiff, in einen Hafen zurückkehren.
Bericht: Die Rückkehr eines Schiffes in seinen Heimathafen
In der Seemannssprache kehrt ein Schiff, wenn es sich meldet, in seinen bestimmten Heimathafen, seinen Registrierungshafen oder den in seinem Charter- oder Arbeitsvertrag angegebenen Hafen zurück. Dies unterscheidet sich vom bloßen Anlaufen eines Hafens während einer Reise; eine Meldung bedeutet eine formelle Rückkehr, oft zur Instandsetzung, zum Löschen für diesen Hafen bestimmter Ladung, zur Besichtigung oder zum Auflegen. Der Begriff hat rechtliche Bedeutung: Ein Schiff, das sich nicht wie gefordert meldet, kann gegen seinen Chartervertrag oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Flaggenstaat verstoßen.
Ein Schiff meldet sich nach Abschluss einer Vertragsreise, nach Ende saisonaler Operationen oder auf Anweisung seines Eigners oder Charterers. Ein Fischereischiff meldet sich zum Löschen seines Fangs; ein Containerschiff meldet sich nach planmäßigen Fahrten bei seinem Heimatterminal; ein Tanker meldet sich zum Löschen oder Laden an seinem Basishafen. Die Aktion wird im Logbuch des Schiffes und bei den Hafenbehörden festgehalten und schafft eine dokumentierte Ankunft, die Teil der Seeschifffahrtsunterlagen wird.
Eine Meldung kann Pflicht oder Routine sein. Bestimmungen des Flaggenstaates können vorsehen, dass bestimmte Schiffsklassen sich jährlich oder nach jeder Handelsreise melden müssen. Versicherungsunternehmen können Meldungen in festgelegten Abständen verlangen. Ein Schiff in Zeitcharter meldet sich seinem Charterer; eines in Reisecharter meldet sich dem Vertreter des Ladungseigners im Löschhafen. Häufigkeit und Formalität hängen von Größe, Ladungsart und behördlicher Klassifizierung des Schiffes ab.
Verspätungen bei der Meldung können zu Strafzahlungen in Charterverträgen führen, besonders wenn Lagergelder oder Laytime-Streitigkeiten aus der verspäteten Ankunft des Schiffes entstehen. Ein Schiff, das sich in einen Bergungshafen oder Zufluchtshafen bei schlechtem Wetter oder nach Beschädigungen meldet, wird anders behandelt; die Meldung ist notfallbedingt statt geplant. Der Unterschied zwischen Meldung und bloßer Ankunft ist im Vertragsrecht und bei Versicherungsansprüchen erheblich.
Der Begriff stammt aus der alten Praxis, dass Schiffe ihre Ankunft bei Hafenbehörden formal ankündigten, zunächst durch Signal und Boten, später per Funk und elektronische Mittel. Heute melden sich Schiffe über Automatic Identification System (AIS), Meldungen nach Hafen State Control und formelle Ankunftsmitteilungen, die von Reedereien eingereicht werden. Für arbeitende Seeleute und Hafenarbeiter ist die Meldung eines Schiffes der Moment, in dem Zeitpläne bestätigt werden, Ladungsarbeiten beginnen und das Schiff sichtbar und verantwortlich im Handelssystem wird.