Manriding
Englisch: manriding
Der Transport von Bergarbeitern im Bergbau mittels Körben oder Bahnen
Personenbeförderung: Bergleute rauf, runter und quer durch den Schacht
Die Personenbeförderung ist der systematische Transport von Arbeitskräften in einem Bergwerk mit spezieller Ausrüstung, in erster Linie Fahrkörbe an Schachtfördermaschinen für die vertikale Bewegung in Schächten und schienengebundene Personenwagen für die horizontale oder geneigte Fahrt in Strecken und Stollen. In tiefen Hartgesteinsbergwerken ist der Fahrkorbaufzug das dominierende Personenbeförderungssystem und kann dutzende von Arbeitern auf einmal von der Oberfläche zu Arbeitsebenen mehrere Kilometer unter Tage bringen. In Steinkohlengruben und Weichgesteinsbergwerken erfüllen Personenzüge mit speziell konstruierten Personenwagen diese Aufgabe auf Gleisrouten.
Der Fahrkob selbst ist ein Kasten aus Stahl oder Aluminium mit Sicherheitstüren, Dachplatten und inneren Haltegriffe. Moderne Fahrkörbe fassen je nach Schachtausbildung und behördlichen Vorschriften normalerweise 20 bis 60 Personen. Der Fahrkob wird von Stahlseilen getragen und durch Führungsseile geleitet, die in vertikalen Führungen an der Schachtwand laufen und ihn zentriert halten sowie Schwingungen verhindern. Die Geschwindigkeit bei Senk- oder Hubbewegung wird normalerweise auf 10 bis 20 Meter pro Sekunde begrenzt, wobei tiefere Schächte schneller fahren können, um die Schichtwechselzeit zu reduzieren.
Personenzüge und andere Systeme
Für den unterirdischen Transport entlang der Sohlen ziehen batterieelektrische oder Diesellokomotiven Personenwagen mit Sitzbänken und ausreichender Kopfraumhöhe. Diese Züge transportieren die Bergleute zur und von der Schachtsohle, zu verschiedenen Arbeitsbereichen und zurück zum Schachtmund zum Ausfahren. In einigen Bergwerken kommen Selbstrettungsfahrzeuge oder Seilzugsysteme auf steileren Strecken zum Einsatz. In kleineren oder neueren Anlagen können Gummiradfahrzeuge, die speziell für Personentransport ausgelegt sind, als Alternative zu schienengebundener Personenbeförderung dienen.
Die Personenbeförderung unterliegt in den meisten Rechtsgebieten strenger behördlicher Kontrolle, da ein Ausfall während des Transports katastrophale Folgen haben kann. Fahrkörbe müssen regelmäßig auf Tragfähigkeit, Seilzustand und Bremssysteme geprüft werden. Personenwagen erfordern zertifizierte Bedienungspersonen. Geschwindigkeitsregler, Überfahrtsicherungen und redundante Bremssysteme sind obligatorisch. Arbeiter müssen sichere Haltegriffe benutzen und während der Fahrt sitzen bleiben; eine Auslastung über die Konstruktionskapazität hinaus ist nicht gestattet.
Die Unterscheidung zwischen Personenbeförderung und Materialförderung oder Erztransport ist wichtig: Personenförderausrüstung wird dimensioniert, gewartet und betrieben, um die Arbeitssicherheit in den Vordergrund zu stellen, nicht den Durchsatz. Ein Fahrkob für die Personenbeförderung darf nicht mit Ausrüstung oder Erz überladene werden, um Fahrten zu sparen, und Personenbeförderungsstrecken werden wo möglich von der Produktionsförderung getrennt oder dieser untergeordnet. Regelmäßige Inspektionspläne, Schichtanfangskontrollen und Wartungsunterlagen sind unverhandelbare Aspekte des Bergbaubetriebs.