Privatgleis
Englisch: private siding
Ein von einem Unternehmen betriebenes Eisenbahngleis, das mit einer Eisenbahnlinie verbunden und von dieser bedient wird, aber nicht zur Infrastruktur der Bahn gehört und möglicherweise auch von einer eigenen Lokomotive des Unternehmens genutzt wird.
Werksgleis: Eisenbahngleis im Eigentum des Versenders oder Herstellers
Ein Werksgleis ist ein Eisenbahngleis, typischerweise 200 bis 500 Meter lang, das von einem Industrieunternehmen statt vom Eisenbahnverkehrsbetreiber eigenständig geplant und unterhalten wird. Es zweigt an einem Anschlusspoint von einer öffentlichen Bahnstrecke ab und führt in die Betriebsanlage des Unternehmens, wodurch Züge geladen oder entladen werden können, ohne die Hauptstrecke oder eigene Bahngleis des Verkehrsbetreibers zu beanspruchen. Der Eisenbahnbetreiber behält die Kontrolle über die Anschlußstelle und die Zufahrtsstrecke, hat aber keinen Eigentumsanspruch auf das Gleis dahinter.
Werksgleis entstanden während der Industrialisierung im 19. und frühen 20. Jahrhundert, als große Fabriken, Zechen, Stahlwerke und Chemieanlagen eigenen Eisenbahnzugang benötigten. Eine Fabrik konnte in ein Werksgleis investieren, um die Kosten und Wartezeiten für öffentliche Gleisplätze zu sparen oder um häufige Transportbewegungen ohne Beeinträchtigung des kommerziellen Verkehrs durchzuführen. Das Eigentümerunternehmen war für Gleisverlauf, Entwässerung, Schotterzustand und Anschlußsicherheit verantwortlich. Einige große Versender betrieben eigene Lokomotiven und Rangiermanschaften; andere ließen den Eisenbahnbetreiber diese Arbeiten auf vertraglicher Grundlage durchführen.
Die räumliche Anordnung unterscheidet sich erheblich. Ein einfaches Werksgleis kann aus einem einzelnen Stumpfgleis mit einer Ausweichstelle bestehen; größere Anlagen verzweigen sich in mehrere Spuren, die verschiedene Laderampen, Lagerhallen oder Produktionslinien bedienen. Schienengüte, Schwellenbstand und Schotterstärke müssen Eisenbahnstandards für zulässige Achslasten erfüllen, auch wenn der Infrastrukturenteigner privat ist. Das Werksgleis muß ordnungsgemäße Entwässerung aufweisen und eingezäunt sein, um unbefugten Zugang zu verhindern.
Rückgang und rechtlicher Status haben die Werksgleislandschaft verändert. Seit den 1960er Jahren konkurrierte der Straßenverkehr intensiv mit der Schiene, und viele Fabriken schlossen oder verlegten ihren Standort. Tausende von Werksgleis verfielen oder wurden vollständig abgebaut. Eigentumsstreitigkeiten entstanden manchmal, wenn ein Unternehmen seine Betriebstätigkeit einstellte, das Werksgleis aber nicht formell aufgab: Der Eisenbahnbetreiber blieb für eine potenziell gefährliche brachliegende Strecke verantwortlich. Moderne Regelwerke fordern heute oft formelle Stilllegung und Renaturierung des Geländes. Eisenbahnmuseen und aktive Güterbahnhöfe nutzen noch immer Werksgleis; sie sind üblich an Häfen, Zementwerken, Abfallverwertungszentren und Umschlagterminals.
Der Begriff Werksgleis unterscheidet das Gleis von einer Werksbahn, die unabhängig betrieben wird und nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Ein Werksgleis ist auch verschieden von einer Ausziehgleis, die kürzer oder vorübergehend sein kann, und von einer Nebenbahn, die öffentliche Infrastruktur ist, die vom Eisenbahnunternehmen selbst gebaut und betrieben wird. In der modernen Praxis werden Zugangsrechte und Unterhaltsaufgaben durch detaillierte Gleis-Vereinbarungen zwischen dem Eisenbahnunternehmen und dem Gleis-Eigentümer geregelt.